Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die "Verbandsgemeindeverwaltung
Hachenburg" die Grundsätze für die elektronische Kommunikation
mit der Verwaltung.
1. Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern
nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie* elektronische Kommunikation
steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite
www.hachenburg-vg.de
angebotenen oder auf dem Briefkopf der "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg" ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen
gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit
der formgebundenen** elektronischen Kommunikation eröffnet.
Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine
Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische
Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen
Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt
entsprechendes im Privatrecht.
2. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg" bietet Ihnen die
Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit
der "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg" und nicht für
Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
3. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß §
2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg"
über die "virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz***
(VPS)" [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten.
3.1. Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der "virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz" können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg"
übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung
Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen
Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle
Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg
nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung
der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt
bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen
Auseinandersetzung von Nutzen sein.
3.2. Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 3.1 beschrieben, registrieren möchten,
bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch
per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen
derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
3.2.1. Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige
Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift
erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie
diese verschlüsselt an die "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg"
senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer
personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle
zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden
URL
http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.
3.3. Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten
finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit
Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten
können.
3.4. Sonstiges
3.4.1. Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser)
über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer
Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:
http://www.seccommerce.de
» SecSigner® 2.0.0
eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
3.4.2. Nutzung von Dokumenten der "Verbandsgemeindeverwaltung
Hachenburg"
Mit den unter 3.1 und 3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können
Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die
wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung
an uns übersenden.
4. Ansprechpartner
Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der "Verbandsgemeindeverwaltung
Hachenburg", so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Michael
Lichtenthäler unter der Rufnummer 02662 / 801-125 oder per E-Mail
zur Verfügung.
5. Hinweise und rechtliche Besonderheiten
5.1. Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 0180 / 2000 620
Telefax: 06131 / 605-145
E-Mail:
5.2. Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Benutzungsbedingungen
der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB VPS). Die AGB VPS
stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur
mit Hilfe einer der zugelassenen
Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung
des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch
der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in
den Besitz eines Dritten gelangen. Alle "elektronisch unterschriebenen"
Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das
in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt
ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen
Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat
zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für
den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte
geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für
eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen
wir keine Haftung. Die "Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg"
übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur
Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die "Verbandsgemeindeverwaltung
Hachenburg" sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten
in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
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