f) Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung
Die Grundfläche (=Grundstücksgröße x Grundflächenzahl GRZ) ist Bemessungsgrundlage für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung. Er beträgt
0,29 € je Quadratmeter Grundfläche, ab 2017 0,35 € je Quadratmeter Grundfläche.
Hinweis:
Die nach der Formel Grundstücksgröße x GRZ ermittelte Grundfläche muss größer sein als die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche. Ist sie kleiner, wird die Grundflächenzahl bei der Formel so lange um 0,1 erhöht, bis die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche erreicht (oder überschritten) wird.
Beispiel:
Grundstücksfläche von 800 m² x GRZ von 0,4 ergibt 320 m² vorläufige Bemessungsgrundlagenfläche.
Die tatsächlich bebaute u. befestigte Fläche beträgt 360 m² und ist damit größer als die zuvor ermittelte vorläufige Bemessungsgrundlagenfläche. Somit wird die GRZ um 0,1 auf 0,5 erhöht. Der zu Grunde gelegte Maßstab ergibt sich daher aus der Berechnung
800 m² x 0,5 = 400 m² Bemessungsgrundlage.