Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die sogenannten "Kann-Kinder", welche in der Zeit vom 01.09.2020 bis 31.12.2020 geboren wurden, können von Ihnen zum Schulbesuch für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet werden.
Die Anmeldung der "Kann-Kinder" ist in den unten genannten Schulen wie folgt geregelt:
Kinder, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.08.2021 geboren sind, werden im Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig und müssen zu den u.g. Terminen in der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Kind in der jeweiligen Grundschule.
Vorzulegen sind sowohl bei der Anmeldung der "Kann-Kinder" als auch bei der Anmeldung der schulpflichtigen Kinder die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Impfausweis zum Nachweis der Masernschutzimpfung.
