Kulturförderung

Zuschüsse für Chöre, Musikvereine und sonstige kulturelle Vereine

… können für den Kauf von Noten, Instrumenten, Reparaturen von Instrumenten und für jugendliche Mitglieder gewährt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Verein vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Als Nachweis hierzu ist der aktuelle Bescheid des Finanzamtes hierüber vorzulegen. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen:


Richtlinien zur Kulturförderung