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Wahlen
Wahlen
Die nächste Kommunal- und Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Kommunalwahlen
Die Wählerinnen und Wähler entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des Ortsbeirats, der Orts- Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage ab und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und Stadtbürgermeister.
Derzeit befinden sich die ersten Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen.
Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahren hat der Landeswahlleiter neben dem bekannten Terminkalender mit den einzuhaltenden Fristen, wieder Informationsbroschüren auf seiner Website zur Verfügung gestellt.
Die Dateien können unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen heruntergeladen werden.
Entgegen der bisherigen Praxis werden zukünftig die Formulare für das Aufstellungsverfahren nicht mehr zentral über die Website des Landeswahlleiters, sondern dezentral von dem jeweils zuständigen örtlichen Wahlleiter bereitgestellt.
Zu den bereits bekannten Dokumenten ist eine von der Bewerberin/vom dem Bewerber nach § 19 Abs. 3 KWG abzugebende Absichtserklärung hinzugekommen. Diese ist von der Bewerberin/dem Bewerber dann mit einzureichen, wenn eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vorliegt oder vorliegen könnte, z. B. als Beschäftigte/r der Verbands- oder Ortsgemeinde.
Folgende Formulare stehen zur Verfügung:
Wahl zu den Vertretungsorganen
- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 9 KWO)
- Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Muster nach Anlage 13 KWO)
- Für die Benennung der Bewerber im Wahlvorschlag und in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung kann wahlweise das nachfolgende Formular verwendet werden, dadurch müssen die persönlichen Angaben der Bewerber nur einmal erfasst werden. Dieses Formular dann bitte zweimal ausdrucken und jeweils dem Wahlvorschlag und der Niederschrift beifügen.
- Erklärung der Bewerber (Muster nach Anlage 10 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 11 KWO)
- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Versicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a KWO abzugeben.
- Nur bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12 KWO)
- Nur bei Bedarf: Formulare für Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag
- Unterschriftenliste (Muster nach Anlage 14 KWO)
- Einzelunterschrift
Direktwahlen
- Wahlvorschlag (Muster nach Anlage 23 KWO)
- Niederschrift über die Benennung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 26 KWO); entfällt bei Einzelbewerbern
- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Muster nach Anlage 24 KWO)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Muster nach Anlage 25 KWO)
- Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben zusätzlich eine Versicherung an Eides statt gemäß Muster nach Anlage 11 a KWO abzugeben.
- Nur bei Bedarf: Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindeverwaltung (Muster nach Anlage 12 KWO)
- Nur bei Bedarf: Formulare für Unterstützungsunterschriften zum Wahlvorschlag
- Unterschriftenliste (Muster nach Anlage 27 KWO)
- Einzelunterschrift
Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern der Daten wird darum gebeten, die Formulare digital oder maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Europawahl
Nähere Informationen zur Europawahl sind auf der Seite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl zu finden.