1. Grundsteuer
Steuerpflichtige, bei denen sich im Kalenderjahr 2026 keine Änderungen ergeben haben, erhalten keinen neuen Grundsteuerbescheid. Der bisherige Bescheid behält seine Gültigkeit, und die Grundsteuer ist in der bisherigen Höhe zu entrichten. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung in der Kalenderwoche 6.
Sofern sich Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht ergeben haben, beispielsweise durch einen Eigentümerwechsel oder den Erlass eines neuen Grundlagenbescheids durch das zuständige Finanzamt, wird ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen.
Alle Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) in der festgesetzten Höhe zu zahlen. Beträge unter 20,00 Euro sind einmalig zum 15.08. fällig.
2. Gewerbesteuer
Die Festsetzung und der Versand der Gewerbesteuerbescheide erfolgt auf Grundlage der vom zuständigen Finanzamt übermittelten Grundlagenbescheide. Alle Gewerbesteuerpflichtigen, für die der Verbandsgemeindeverwaltung ein Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vorliegt, erhalten Anfang Februar einen Bescheid über die Vorauszahlungen 2026. Die Zahlungstermine für die Gewerbesteuer stehen im Bescheid und sind verbindlich einzuhalten.
3. Hundesteuer
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten ebenfalls Anfang Februar einen neuen Hundesteuerbescheid, in dem der für das Veranlagungsjahr 2026 festgesetzte Steuerbetrag sowie die Zahlungfälligkeiten bekannt gegeben werden.
Die Zahlung ist unter Angabe der Buchungsnummer auf das im Bescheid genannte Bankkonto der Verbandsgemeindekasse Hachenburg zu leisten. Sofern der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der zu entrichtende Betrag zum jeweiligen Zahlungstermin automatisch abgebucht. In diesen Fällen ist keine gesonderte Überweisung erforderlich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Jankovski, Telefon: 02662 / 801‑224, E-Mail: a.jankovski@hachenburg-vg.de.