Einzelraumfeuerungsanlagen Die Ordnungsbehörde informiert:
Wichtiger Hinweis zum Heizen mit Festbrennstoffen (Holz, Kohle u. ä.):
Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach § 26 der 1. BImSchV in Rheinland-Pfalz –
-> Stichtagsregelung
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