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Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Leistungsbeschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Welche Gebühren fallen an?
45,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Alexandra Baumann
- Michael EbenerLeiter Fachbereich 3 - Bürgerdienste
- Nelli Zurek