Förderprogramm Erneuerbare Energien

Förderprogramm Erneuerbare Energien für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg


KIPKI-Fördermittel ausgeschöpft – Vorläufig zugesagte Anträge behalten Gültigkeit

Im Rahmen des Förderprogramms KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) hat die Verbandsgemeinde Hachenburg das Förderprogramm „Erneuerbare Energie für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg“ ins Leben gerufen. Die dafür zu Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 237.000 € sind zum jetzigen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft.

Eine Antragstellung für die steckerfertigen Solaranlagen („Balkonkraftwerke“) ist weiterhin möglich. Eine Rückmeldung der Verwaltung erfolgt jedoch erst, sobald wieder Fördermittel zur Verfügung stehen. Sollten dauerhaft keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, werden Sie entsprechend informiert.

Für nähere Informationen können Sie sich gerne an unsere Mittarbeiterin Frau Goebel (Tel.: 02662/801-511; E-Mail: l.goebel@hachenburg-vg.de) wenden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter folgendem Link „Für die Bürger“ - „Förderprogramm Erneuerbare Energie“.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine vorläufige Förderzusage erhalten haben, behalten weiterhin ihren Anspruch auf die Förderung, sofern die Förderrichtlinien eingehalten werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Fristen hin, innerhalb derer die beantragte Maßnahme umgesetzt werden muss, um förderfähig zu bleiben. Bei sogenannten Balkonkraftwerken gilt ab dem Datum der vorläufigen Zusage eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer die Anlage gekauft werden muss. Für alle anderen Maßnahmen beträgt diese Frist zwölf Monate, ebenfalls gerechnet ab dem Datum der vorläufigen Zusage.

 

 

Weitere Infos/Downloadmaterial finden Sie hier:

  • Übersicht Förderprogramm Erneuerbare Energien VG Hachenburg 
  • Förderrichtlinie für das Förderprogramm Erneuerbare Energien