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Förderprogramm Erneuerbare Energien
Förderprogramm Erneuerbare Energien für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg
KIPKI-Fördermittel ausgeschöpft – Vorläufig zugesagte Anträge behalten Gültigkeit
Im Rahmen des Förderprogramms KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) hat die Verbandsgemeinde Hachenburg das Förderprogramm „Erneuerbare Energie für Privathaushalte im Gebiet der Verbandsgemeinde Hachenburg“ ins Leben gerufen. Die dafür zu Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 237.000 € sind zum jetzigen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Daher ist es ab sofort nicht mehr möglich neue Förderanträge zu bewilligen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine vorläufige Förderzusage erhalten haben, behalten weiterhin ihren Anspruch auf die Förderung, sofern die Förderrichtlinien eingehalten werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Fristen hin, innerhalb derer die beantragte Maßnahme umgesetzt werden muss, um förderfähig zu bleiben. Bei sogenannten Balkonkraftwerken gilt ab dem Datum der vorläufigen Zusage eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer die Anlage gekauft werden muss. Für alle anderen Maßnahmen beträgt diese Frist zwölf Monate, ebenfalls gerechnet ab dem Datum der vorläufigen Zusage.
Sofern bereits bewilligte Fördergelder aus dem Programm nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen werden, könnten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals Antragstellungen möglich werden. Auf diesen möglichen Fall würde ggf. nochmals gesondert hingewiesen.
Weitere Infos/Downloadmaterial finden Sie hier:
- Übersicht Förderprogramm Erneuerbare Energien VG Hachenburg
- Förderrichtlinie für das Förderprogramm Erneuerbare Energien