Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies beurkunden lassen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Sie haben hier die Möglichkeit, den Kirchenaustritt voranzumelden.
Das Standesamt setzt sich anschließend telefonisch zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.