Förderung des Musik- und Theaterwesens

Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 2022

Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 2022 Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Kreisgebiet zur Verfügung. Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) können Zuschüsse zur Erfüllung von Aufgaben überörtlicher Bedeutung erhalten, z.B. für Aus- und Fortbildung von Dirigenten.

 

Zur Förderung von Musikvereinen und Chören, die bei besonderen Anlässen von überörtlicher Bedeutung im oder auch außerhalb des Kreises auftreten, kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden. Hier sind besonders Veranstaltungen zu berücksichtigen, bei denen der Kreis sich repräsentiert.

 

Des Weiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles hinsichtlich der Jugendarbeit möglich, insbesondere für Aus- und Fortbildung junger Menschen für die Theaterarbeit.

 

Der Text der Richtlinien und die Antragsvordrucke für eine mögliche Förderung der Musik- und Chorverbände sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg erhältlich. Wenden Sie sich bei Interesse an Frau Dürksen (Tel. 02662-801-151, e.duerksen@hachenburg-vg.de).

 

Interessierte Theatervereine können den Antragsvordruck direkt bei der Kreisverwaltung Montabaur anfordern. (Tel.: 02602/124-514,

Frau Kusber, Tel.: 02602-124-514, Heike.Kusber@westerwaldkreis.de)

 

Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht für das Jahr 2021 bis spätestens 31. Mai 2022 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen.

 

Der Termin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.