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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderats

Unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Marco Dörner beschloss der Verbandsgemeinderat Hachenburg, ein klimapolitisches Vorreiterkonzept zu erstellen und damit weiter an der Umsetzung des eigenen Klimaschutzkonzepts zu arbeiten. Das bestehende Klimaschutzkonzept datiert aus dem Jahr 2016. Damals war die Verbandsgemeinde Hachenburg eine der ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz, welche über ein solches Klimaschutzkonzept verfügte. Über die Kommunalrichtlinie gibt es nun ein Förderfenster für ein Vorreiterkonzept, exklusiv für Kommunen, welche bereits vor dem 31.12.2016 über ein Klimaschutzkonzept verfügten.

Das existierende Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Hachenburg zeigt Pfade für eine Emissionsminderung von 40 % bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2014 auf. Die Verbandsgemeinde Hachenburg bekennt sich jedoch im Rahmen des Kommunalen Klimapakts zu den Klimazielen des Landes Rheinland-Pfalz und möchte dementsprechend spätestens im Jahr 2040 vollständig klimaneutral sein.

Auf der Basis des Klimaschutzkonzepts wurde am Verwaltungsgebäude Hachenburg beispielsweise eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme durchgeführt, durch welche eine CO2-Einsparung von über 70 % erreicht wurde. Die Erstellung eines Vorreiterkonzepts kann daran anschließen und ein Teilkonzept zur treibhausgasneutralen Verwaltung enthalten.

 

Flächennutzungsplan soll fortgeschrieben werden

Nachdem der Verbandsgemeinderat am 12.04.2022 beschloss, den Zubau von Anlagen der erneuerbaren Energieversorgung zu prüfen, wurde eine „Potentialanalyse Windkraft“ erstellt. Diese Studie beinhaltet die aktuellen Vorgaben aus Bundes- und Landesrecht. Dabei wurde zum Schutz der Bevölkerung von der gesetzlichen Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, den Abstand auf 900 m zu den Ortslagen zu verringern.

Nach der „Potentialanalyse Windkraft“ steht eine zusätzliche Fläche von etwa 930 ha, davon ca. 212 ha am „Hartenfelser Kopf“, zur Nutzung von Windenergie zur Verfügung. Sämtliche Potentialflächen befinden sich im südlichen Teil des Verbandsgemeindegebietes und entsprechen in etwa der Flächenauswahl der letzten großen Windkraft-Fortschreibung aus dem Jahr 2011. Ein Großteil der Verfahrensflächen aus dem Jahr 2011 konnten seinerzeit aufgrund avifaunistischer Restriktionen nicht zur Ausweisung kommen. Diese Restriktionen wurden – Stand heute – vom Gesetzgeber „abgemildert“, eine Ausweisung weiterer Flächen für Windkraft und der Gewinnung erneuerbaren Energien hat aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in Abwägung der verschiedenen Schutzgütern enorm an Bedeutung gewonnen. Bisher sind etwa 300 ha des Verbandsgemeindegebietes als „Sondergebiet Windenergie“ ausgewiesen, was rund 1,7 % der Gesamtfläche entspricht. Der Verbandsgemeinderat beschloss, die dargestellten Flächen im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Windenergie“ auszuweisen, die erforderlichen Planungsleistungen nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen sowie u.a. die Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Weitere Themen der Sitzung

Die erstmals im Jahr 2023 gewählte Jugendvertretung stellte sich dem Verbandsgemeinderat vor und gab einen Ausblick auf ihre Vorhaben in der zweijährigen Amtszeit. Die Jugendvertretung hat eine beratende Stimme in den Sitzungen des Verbandsgemeinderats und soll zudem bei allen Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, miteinbezogen werden.

Ein Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion zur Versorgung des historischen Stadtkerns von Hachenburg mit Fernwärme wurde zur Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit in den Werkausschuss verwiesen. Ebenfalls sollen dabei die Stadt Hachenburg einbezogen und Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Der Verbandsgemeinderat beschloss zudem, Verhandlungen mit der Ortsgemeinde Dreifelden zur Übertragung des Feuerwehrhauses an die Verbandsgemeinde zu führen und entsprechende Planungen für eine Erweiterung zu erarbeiten und anschließend einen entsprechenden Bauantrag zu stellen.